Die Vorteile des Anwaltinkassos
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit dem Forderungseinzug hat gegenüber der Einschaltung eines Inkasso-Unternehmens eine Reihe von Vorteilen:
- Nach der Auffassung vieler Gerichte können die Kosten der Einschaltung eines Inkassounternehmens nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden (z.B. OLG Köln, Urt. v. 12.01.2001 - 19 U 85/00). Diese Kosten bleiben also letztlich beim Gläubiger hängen. Wird hingegen von Anfang an ein Rechtsanwalt mit der Beitreibung der Forderung beauftragt worden, sind die Kosten grundsätzlich erstattungsfähig und vom Schuldner zu tragen.
- Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts deckt den gesamten Bereich des Forderungseinzugs ab, sie umfasst sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Beitreibung ab. Ein Inkassounternehmen ist schon aufgrund seiner Zulassung lediglich auf die außergerichtliche Tätigkeit beschränkt. Ein Rechtsanwalt wird oft erst eingeschaltet, wenn es schon "brennt", also zum Beispiel die Forderung zu verjähren droht.
- Durch die vorherige Einschaltung eines Inkasso-Unternehmens geht bereits viel Zeit verloren, wenn nach erfolglosen außergerichtlichen Beitreibungsversuchen schließlich doch ein Rechtsanwalt für die gerichtliche Beitreibung beauftragt werden muss.
- Die Tätigkeit eines Inkasso-Unternehmens ist in erster Linie auf die Abwicklung mehr oder minder gleichartiger Forderungen in größerem Umfang ausgerichtet. Ein rechtlich komplizierter Fall gehört in jedem Fall in die Hände eines Rechtsanwaltes.