Vorgehensweise
Unverzüglich nach unserer Beauftragung fordern wir Ihren Schuldner mit einem anwaltlichen Schreiben unter Fristsetzung nochmals außergerichtlich zur Zahlung auf. Daneben holen wir Auskünfte bezüglich der Bonität des Schuldners und der Vollstreckungsmöglichkeiten ein. Zahlt der Schuldner auch nach einer telefonischen Kontaktaufnahme nicht, leiten wir sofort das gerichtliche Mahnverfahren ein. Nach Zugang des Vollstreckungsbescheides werden geeignete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.